Um Ihre Behandlung optimal zu gestalten bitten wir folgende organisatorische Punkte aufmerksam zu lesen und als Vereinbarung zur Kenntnis zu nehmen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ihr Haus- oder Facharzt hat Behandlungsbedarf festgestellt und Ihnen ein Rezept ausgehändigt. Ab 01.01.2021 gilt die neue Heilmittelverordnung 13 für alle Heilmittel. Diese Verordnung ist beim ersten Termin vorzulegen, da sie nicht nur Ihre Patientendaten ausweist sondern alle für Ihre Behandlung wichtigen Informationen enthalten sollte.

Gültigkeit der Verordnung

Alle Regelungen die Verordnung betreffend richten sich nach dem Heilmittelkatalog (HMK) auf der Basis der geltenden Heilmitterichtlinien (HMR)

Soweit nicht anders verordnet muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen (14 Tagen bei dringlichen Verordnungen) nach Ausstellungsdatum, beginnen. Bitte setzen Sie sich deshalb zur Terminvereinbarung unmittelbar nach Ihrem Arztbesuch oder der Ausstellung der Verordnung mit uns in Verbindung. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist durch entsprechende Eintragung bestimmen.

Werden die Vorgaben der HMR nicht eingehalten verliert das Rezept seine Gültigkeit. Wir sind zur Prüfung auf Richtigkeit, Gültigkeit und Plausibilität verpflichtet und es kann vorkommen, dass wir Verordnungen nicht annehmen. Selbstverständlich beraten wir Sie gern um die Gültigkeit wiederherzustellen und geben die Änderungsvorschläge gegebenenfalls Ihrem Arzt weiter.

Bitte beachten Sie, dass das Eintragen von nicht korrekten Daten seitens der Krankenkassen als Betrug gewertet wird. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen für uns als Heilmittelerbringer und für Sie als Patient nach sich ziehen.

Unterbrechung der Behandlung von mindestens 10 bis maximal 28 Tage ohne Begründung führt ebenfalls zum Gültigkeitsverlust.

Als Begründung für die Unterbrechung anerkennen die Krankenkassen lediglich

  • Krankheit des Patienten bzw. Therapeuten
  • Urlaub des Patienten bzw. Therapeuten

1. Behandlungstermin

Versichertenkarte
Zur Abrechnung der erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir korrekte Daten, die auf Ihrer gültigen Versichertenkarte gespeichert sind. Bitte bringen Sie diese mit jedem neuen Rezept mit.

Rezeptgebühr
Wir sind verpflichtet die Zuzahlung zu ihrer Verordnung von Ihnen in vollständiger Höhe einzuziehen. Diese errechnet sich aus der Verordnungsgebühr von 10.- € plus 10% des Rezeptwertes und ist zu Beginn der Behandlung zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung über die geleistete Eigenbeteiligung. Bitte bedenken Sie, dass sich dadurch nicht unsere Vergütung erhöht, sondern mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet wird und lediglich den organisatorischen Aufwand  der Praxis erhöht.

Befreiungsausweis
Sie sind von Zuzahlungen befreit und haben einen gültigen Ausweis Ihrer Krankenkasse. Somit entfällt die Rezeptgebühr. Bitte legen Sie den Befreiungsausweis zusammen mit der Versichertenkarte vor.

Mitbringen
Zur ergo- und physiotherapeutischen  Behandlung ist ein großes Handtuch oder Duschtuch als Unterlage auf der Behandlungsbank sinnvoll. Benötigen Sie eine Wärmebehandlung mit Naturmoor bringen Sie bitte zusätzlich ein Leintuch mit. Im Trainingsbereich sind fest sitzende Sportschuhe und angemessene Sportkleidung angezeigt.

Terminvereinbarungen
Termine werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Praxis durchgeführt. Unsere Rezeptionskräfte sind bestrebt Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen.

Leider kann  ihr Wunschtherapeut nicht zu jeder Wunschzeit zur Verfügung stehen. Bedenken Sie bitte, dass ihre Verordnung einen Anspruch auf die jeweilige Maßnahme darstellt. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Personen, Zeiten oder Räumlichkeiten.

Vereinbarte Termine sind pünktlich einzuhalten. Verspätetes Eintreffen zur vereinbarten Zeit verkürzt Ihre Behandlungsdauer.

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können informieren Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorher, damit wir die Zeit anderen Patienten zur Verfügung stellen können. Im akuten Krankheitsfall gilt der Termin als ordnungsgemäß abgesagt, wenn Sie uns am Behandlungstag bis 8.00 Uhr Bescheid geben. Außerhalb unserer Öffnungszeiten und am Wochenende ist immer der Anrufbeantworter geschaltet um eine Nachricht zu hinterlassen. Alles rund um die Terminvergabe können Sie auch bequem per E-mail über termin@abendroth-therapiezentrum.com erledigen.

Sollten Sie Ihren Termin nicht absagen werden wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungsvergütung privat in Rechnung stellen.

Privatrezept

Vor Beginn der Behandlung werden Sie schriftlich per Honorarvereinbarung über die Höhe der zu erwartenden Leistungen informiert. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese an und verpflichten sich zur Zahlung der ausgewiesenen Beträge, unabhängig davon ob Ihre Versicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Werden nicht alle vereinbarten Leistungen in Anspruch genommen berechnen wir auch nur die tatsächlichen Leistungen.

Kein Rezept

In unserem Haus arbeiten drei Heilpraktiker für Physiotherapie. Diese geben nach Untersuchung, Befund-  und Diagnosestellung Empfehlungen bezüglich Ihrer Behandlung und Therapieplanung. Zusammen mit Ihrem Therapeuten legen Sie die Behandlungsdauer, die zur Verfügung stehenden Heilmittel fest und vereinbaren die Termine. Eine schriftliche Honorarvereinbarung über die zu erwartenden Kosten wird Ihnen zu Beginn der Behandlung ausgehändigt und gilt mit Ihrer Unterschrift als anerkannt und zur Zahlung verpflichtet. Nach Abschluss der Behandlungen wird die Rechnung erstellt, die Sie bar in der Praxis oder bequem per Überweisung innerhalb einer Woche begleichen.

Hausbesuche
Im Rahmen unseres Versorgungsauftrages führen wir ärztlich verordnete Hausbesuche im Stadtgebiet Heidenheim durch. Wir bemühen uns den Anfragen nach Hausbesuchen gerecht zu werden, da uns bewusst ist, dass gerade krankheitsbedingt immobile Patienten auf physiotherapeutische Unterstützung in besonderer Weise angewiesen sind. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass auch wir nur über eine begrenzte Kapazität für Hausbesuchsbehandlungen  zu Hause und in sozialen Einrichtungen verfügen.

Alle Praxen, denen eine Kassenzulassung erteilt wurde, sind zur Durchführung von Hausbesuchen verpflichtet.

Unserer Politik ist es zu verdanken, dass die Vergütung für diese Maßnahme den wahren Aufwand an Zeit und Energiekosten nicht ansatzweise deckt. Deshalb bitten wir Sie, sich zunächst bei der ihrem Wohnort nächst gelegenen Praxis nach der Möglichkeit eines Hausbesuches zu erkundigen. Sollten die Kollegen oder Kolleginnen hierzu unter keinen Umständen bereit sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen bei der Lösungsfindung.

Wir bitten um Verständnis, dass die von uns mit Ihnen vereinbarten Termine für Hausbesuche nicht minutengenau eingehalten werden können, da wir immer wieder mit widrigen Verkehrsverhältnissen konfrontiert werden, auch unabhängig von den Jahreszeiten. Die Gesetzeshüter bitten wir in diesem Zusammenhang um Nachsicht, sollten wir in Ausübung unserer Pflicht versehentlich einmal zu schnell unterwegs sein oder unsere Fahrzeuge nicht ganz ordnungsgemäß parken können.

hausbesuche