Heilpraktiker (Physiotherapie)
Der direkte Zugang zur Physiotherapie – legal und schnell. Individualisiert in der Wahl des Heilmittels, in Qualität, Quantität und Kombination. Erweiterte physiotherapeutische Heilkundekompetenz.
Heilpraktiker/in für Physiotherapie
Vorteil für Sie:
- Schnelle Versorgung mit Physiotherapie
- Kompetentes Therapieteam
- Erweiterte Therapieoptionen
Zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde muss man in Deutschland entweder approbierter Arzt oder im Besitz einer Heilpraktiker-Erlaubnis sein. Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten, sowie Podologen gehören zu der Gruppe der so genannten Gesundheitsfachberufe, die zur Krankenbehandlung grundsätzlich nur aufgrund ärztlicher Verordnung befugt sind.
Seit 2010 ist es bundesweit möglich, dass Physiotherapeuten die Erlaubnis zum „sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie“ erhalten können.
Diese spezialisierte Heilpraktiker-Zulassung baut auf die profunden Kenntnisse auf, die in der Physiotherapie-Ausbildung erworben werden. Diese müssen um einige Wissensfelder ergänzt werden – vor allem erst- und differenzialdiagnostische, berufsrechtliche Kenntnisse und ständige Fort- und Weiterbildungen. Denn Physiotherapeuten müssen klar unterscheiden können, welche Beschwerden sie selbst behandeln können und in welchen Fällen eine medizinische Diagnose gestellt und ein Arzt hinzugezogen werden muss.
Ein staatlich anerkannter Logopäde, Ergo- oder Physiotherapeut braucht eine Verordnung, um einen Patienten behandeln zu können. Das gilt unabhängig davon, wer die Behandlung bezahlt. Kommt ein Patient in die Praxis, mit der Bitte um Therapie, müssen die meisten Praxen diese Patienten zu einem Arzt schicken – aus Sicht der Patienten und der Therapeuten oft unnötigerweise.
Wer eine (sektorale) Heilpraktikerlaubnis hat, darf Patienten direkt, also ohne Umweg über einen verordnenden Arzt, behandeln. Patienten müssen sich nicht durch ein ärztliches Wartezimmer und eine Verordnungs-Diskussion quälen, nur um die gewünschte Heilmittel-Therapie zu bekommen.
Patienten mit neuro-muskulo-skelettalen Beschwerden können und dürfen uns, die Physiotherapeuten mit Heilpraktikererlaubnis, als erstes aufsuchen – ohne ärztliches Rezept, ohne vorherigen Arztbesuch, mit weniger Wartezeit. Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Wir dokumentieren Ihren Befund, der zur Diagnose führt, und schließen einen schriftlicher Behandlungsvertrag mit dem Hinweis, dass die Leistungen nicht (bei Patienten der GKV) bzw. nur eingeschränkt (bei Privatpatienten) erstattungsfähig sind. Im Zweifelsfall raten wir, insbesondere Privatpatienten, sich bei ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn über die Höhe des Erstattungsanspruchs zu informieren