Physiotherapie übernimmt in Deutschland nach wie vor jede Krankenkasse. Ihr Arzt darf Ihnen also Physiotherapie verordnen, und zwar soviel und in welcher Form er es für medizinisch notwendig hält.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, orientiert sich Ihr Rezept an den so genannten Heilmittelrichtlinien und dem Heilmittelkatalog, die in aktueller Version seit Juli 2004 gelten.
Falls Physiotherapie im Heilmittelkatalog für Ihre Erkrankung nicht vorgesehen ist, hat Ihr Arzt in jedem Fall die Möglichkeit, Ihnen dennoch ein Rezept auszustellen - sofern er es für "medizinisch notwendig" hält.
Falls Ihr Arzt keine medizinische Notwendigkeit mehr sieht, Ihnen ein Physiotherapie-Rezept auszustellen, gibt es weitere Möglichkeiten.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.